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BERGISCHE Entrümpelung Remscheid · Solingen · Wuppertal

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Entrümpelung steuerlich absetzen: § 35a einfach erklärt

Einen Teil der Kosten für eine Entrümpelung können Sie häufig direkt von der Steuer abziehen. Hier lesen Sie, was absetzbar ist und welche Belege Sie brauchen. Außerdem erklären wir, was gilt, wenn die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen geräumt wird.

Das Wichtigste vorab

Was ist absetzbar und was nicht?

Begünstigt sind die Arbeitskosten für Tätigkeiten in Ihrem Haushalt: Ausräumen, Tragen, Demontage von Möbeln und das Reinigen der Räume. Auch die Fahrtkosten zählen dazu. Zum Haushalt gehören auch Keller, Dachboden, Garage und das Grundstück.

Nicht begünstigt sind nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel reine Entsorgungs- und Transportkosten, also zum Beispiel Deponiegebühren. Deshalb ist es wichtig, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Das machen wir bei jeder Rechnung so.

Die Voraussetzungen

  1. Eigener Haushalt: Die Arbeiten finden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus statt. Auch die Räumung der bisherigen Wohnung im engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Umzug kann dazugehören.
  2. Rechnung: mit Ihrem Namen, der Anschrift, der Leistung und den ausgewiesenen Arbeitskosten.
  3. Unbare Zahlung: per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  4. Kein doppelter Abzug: Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten (z. B. bei einem beruflichen Umzug) geltend machen, sind nicht zusätzlich begünstigt.

Rechenbeispiel

Ihre Rechnung für eine Wohnungsentrümpelung beträgt 1.500 €, davon sind 1.000 € als Arbeitskosten ausgewiesen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % davon, also 200 €. Um diesen Betrag sinkt Ihre Einkommensteuer direkt. Der Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr gilt zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen, etwa einer Haushaltshilfe.

Nach einem Todesfall: Erbschaftsteuer statt § 35a

Räumen Sie die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen, ist das in der Regel nicht Ihr eigener Haushalt. Dann greift § 35a meist nicht. Die Kosten können aber bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Ohne einzelne Nachweise wird eine Pauschale von 15.000 € berücksichtigt (für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025, vorher 10.300 €). Sind Ihre Kosten höher, können Sie sie mit Belegen nachweisen. Ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt von der Höhe des Erbes und den Freibeträgen ab. Mehr dazu im Ratgeber Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Haushaltsnahe Dienstleistungen geben Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ an. Rechnung und Kontoauszug müssen Sie nicht beilegen. Heben Sie beides aber auf, denn das Finanzamt kann die Belege anfordern.

Unser Tipp

Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Bei uns bekommen Sie immer eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten. Das gilt für die Wohnungsentrümpelung genauso wie für Keller und Dachboden oder eine Haushaltsauflösung. Wie Ihre persönliche Situation steuerlich aussieht, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

FAQ

Entrümpelung und Steuer: häufige Fragen

Kann ich eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Häufig ja, und zwar über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. Begünstigt sind 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen). Voraussetzung: Die Arbeiten finden in Ihrem eigenen Haushalt statt, Sie haben eine Rechnung und haben per Überweisung bezahlt.

Welche Kosten sind begünstigt?

Begünstigt sind die Arbeitskosten für Tätigkeiten in Ihrem Haushalt, etwa Ausräumen, Tragen und Demontage, einschließlich Fahrtkosten. Reine Entsorgungs- und Transportkosten gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel nicht als haushaltsnah. Deshalb weisen wir die Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert aus.

Gilt das auch bei Barzahlung?

Nein. Für die Steuerermäßigung muss die Rechnung unbar bezahlt werden, also per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Was gilt nach einem Todesfall?

Die Wohnung eines Verstorbenen ist nicht Ihr eigener Haushalt, deshalb greift § 35a dort in der Regel nicht. Die Kosten der Räumung können aber bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden. Ohne Nachweis wird eine Pauschale abgezogen. Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 sind das 15.000 € (vorher 10.300 €). Höhere Kosten können Sie mit Belegen nachweisen.

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Ein paar Fingertipps, auf Wunsch ein kurzes Video der Räume, und schon sind Sie fertig. Wir antworten meist noch am selben Tag per WhatsApp. Anhand des Videos sagen wir Ihnen auch, ob die Räumung sogar kostenlos sein kann.

  • Mit Richtpreis: Sie tippen fast alles nur an. Nach dem Absenden sehen Sie einen unverbindlichen Richtpreis.
  • Video der Räume: Einmal durch die Wohnung filmen und mitschicken.
  • Ohne Registrierung: Kein Konto, kein Passwort, nichts wird gespeichert.

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Ichim Vasile

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