1. Erbe klären, bevor etwas weggegeben wird
Erben treten automatisch in alle Rechte und Pflichten ein, auch in Schulden. Wer das Erbe nicht annehmen will, kann es in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall ausschlagen (§ 1944 BGB). Verkaufen oder entsorgen Sie vorher nichts in größerem Umfang: Das kann unter Umständen als Annahme des Erbes gewertet werden. Ein Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, sobald Sie es finden.
2. Wichtige Unterlagen und Wertsachen sichern
- Testament, Erbvertrag, Personalausweis, Familienstammbuch
- Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungspolicen, Renten- und Steuerunterlagen
- Mietvertrag, Verträge mit Strom-, Gas-, Telefon- und Internetanbietern
- Schmuck, Bargeld, Fotos und Erinnerungsstücke
Sprechen Sie mit den anderen Erben ab, wer welche Erinnerungsstücke übernimmt. Am besten halten Sie das schriftlich fest.
3. Verträge kündigen und abmelden
Mietvertrag (siehe unten), Strom und Gas, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungsabos, Mitgliedschaften und Versicherungen wie die Hausratversicherung. Viele Anbieter verlangen eine Kopie der Sterbeurkunde.
4. Mietwohnung: Fristen beachten
Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Erben und Vermieter können ihn innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter. Deshalb lohnt es sich, die Haushaltsauflösung zügig zu planen. Am Ende wird die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben.
5. Haushaltsauflösung beauftragen
Für eine Haushaltsauflösung genügt bei uns ein kurzes Video aller Räume per WhatsApp. Sie müssen dafür nicht extra anreisen. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot. Gut erhaltene Möbel werden weiterverwendet und senken den Preis. Am Ende übergeben wir die Wohnung besenrein, auf Wunsch direkt an den Vermieter.
Checkliste auf einen Blick
- Sterbeurkunde und Bestattung organisieren
- Erbe annehmen oder innerhalb von sechs Wochen ausschlagen
- Testament beim Nachlassgericht abgeben, ggf. Erbschein beantragen
- Unterlagen, Wertsachen und Erinnerungsstücke sichern
- Verträge kündigen, Mietwohnung fristgerecht kündigen
- Angebot für die Haushaltsauflösung einholen (z. B. per Video)
- Räumung, besenreine Übergabe, Zählerstände und Schlüssel dokumentieren
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Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.