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BERGISCHE Entrümpelung Remscheid · Solingen · Wuppertal

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste für Angehörige

Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt zur Trauer viel Organisation hinzu. Diese Checkliste zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Die Räumung selbst nehmen wir Ihnen in Remscheid und Umgebung gern ab.

1. Erbe klären, bevor etwas weggegeben wird

Erben treten automatisch in alle Rechte und Pflichten ein, auch in Schulden. Wer das Erbe nicht annehmen will, kann es in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall ausschlagen (§ 1944 BGB). Verkaufen oder entsorgen Sie vorher nichts in größerem Umfang: Das kann unter Umständen als Annahme des Erbes gewertet werden. Ein Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, sobald Sie es finden.

2. Wichtige Unterlagen und Wertsachen sichern

Sprechen Sie mit den anderen Erben ab, wer welche Erinnerungsstücke übernimmt. Am besten halten Sie das schriftlich fest.

3. Verträge kündigen und abmelden

Mietvertrag (siehe unten), Strom und Gas, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungsabos, Mitgliedschaften und Versicherungen wie die Hausratversicherung. Viele Anbieter verlangen eine Kopie der Sterbeurkunde.

4. Mietwohnung: Fristen beachten

Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Erben und Vermieter können ihn innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter. Deshalb lohnt es sich, die Haushaltsauflösung zügig zu planen. Am Ende wird die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben.

5. Haushaltsauflösung beauftragen

Für eine Haushaltsauflösung genügt bei uns ein kurzes Video aller Räume per WhatsApp. Sie müssen dafür nicht extra anreisen. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot. Gut erhaltene Möbel werden weiterverwendet und senken den Preis. Am Ende übergeben wir die Wohnung besenrein, auf Wunsch direkt an den Vermieter.

Checkliste auf einen Blick

Kostenloses Angebot anfragen 01525 2307388

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

FAQ

Haushaltsauflösung nach Todesfall: häufige Fragen

Wann darf ich die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Grundsätzlich dürfen die Erben über den Nachlass verfügen. Klären Sie aber vorher, ob Sie das Erbe annehmen wollen: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Wer Nachlassgegenstände verkauft oder entsorgt, kann damit unter Umständen das Erbe annehmen. Im Zweifel lassen Sie sich vorher beraten.

Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

In der Regel die Erben. Die Kosten können aus dem Nachlass beglichen werden. Bei mehreren Erben genügt meist eine Vollmacht der übrigen Erben für die Person, die den Auftrag erteilt.

Wie kündige ich die Mietwohnung eines Verstorbenen?

Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Erben und Vermieter können ihn innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Danach muss die Wohnung geräumt und besenrein übergeben werden.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) gilt in der Regel nur für den eigenen Haushalt, für die Wohnung eines Verstorbenen also meist nicht. Bei der Erbschaftsteuer können Kosten der Nachlassabwicklung dagegen abziehbar sein. Ohne Nachweis gilt eine Pauschale von 15.000 € (für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025, vorher 10.300 €), höhere Kosten weisen Sie mit Belegen nach. Mehr dazu im Ratgeber „Entrümpelung steuerlich absetzen“. Ihren Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Was passiert mit Fotos, Dokumenten und Wertsachen?

Wir legen Dokumente, Fotos, Schmuck, Bargeld und Erinnerungsstücke beiseite und geben sie Ihnen zurück. Entsorgt werden sie nicht. Am besten sichern Sie wichtige Unterlagen schon vor der Räumung.

Anfrage in 60 Sekunden

Anfragen ist so einfach wie eine Nachricht

Ein paar Fingertipps, auf Wunsch ein kurzes Video der Räume, und schon sind Sie fertig. Wir antworten meist noch am selben Tag per WhatsApp. Anhand des Videos sagen wir Ihnen auch, ob die Räumung sogar kostenlos sein kann.

  • Mit Richtpreis: Sie tippen fast alles nur an. Nach dem Absenden sehen Sie einen unverbindlichen Richtpreis.
  • Video der Räume: Einmal durch die Wohnung filmen und mitschicken.
  • Ohne Registrierung: Kein Konto, kein Passwort, nichts wird gespeichert.

01525 2307388

Ichim Vasile

Ichim Vasile

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Schritt 1 von 6

Was soll geräumt werden?
Lieber anrufen: 01525 2307388

Kontakt

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