1. Mietvertrag rechtzeitig kündigen
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Einzug ins Heim. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit gibt es nach der Rechtsprechung in der Regel nicht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat noch zählt.
Kündigen darf der Mieter selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa mit einer Vorsorgevollmacht. Ein rechtlicher Betreuer braucht dafür in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Planen Sie dafür etwas Zeit ein.
Tipp: Fragen Sie den Vermieter, ob er einem früheren Auszug zustimmt oder ob ein Nachmieter einziehen kann. Dann sparen Sie eventuell ein bis zwei Monatsmieten.
2. Klären, was mit ins Heim kommt
Viele Pflegeheime erlauben eigene Möbel in begrenztem Umfang, oft einen Sessel, eine Kommode, Bilder und Erinnerungsstücke. Sprechen Sie vorher mit dem Heim, wie groß das Zimmer ist und was erlaubt ist. Vertraute Dinge erleichtern das Ankommen sehr.
- Lieblingssessel, kleine Kommode oder Nachttisch
- Fotos, Bilder und Erinnerungsstücke
- Kleidung für alle Jahreszeiten, mit Namen versehen
- wichtige Dokumente: Ausweis, Versichertenkarte, Vollmachten, Medikamentenplan
3. Den Rest gemeinsam aufteilen
Geben Sie Familie und Freunden die Möglichkeit, Erinnerungsstücke auszusuchen, am besten bevor die eigentliche Räumung beginnt. Was niemand braucht, kann weiterverwendet, verschenkt oder fachgerecht entsorgt werden. Gut erhaltene Möbel senken dabei die Kosten der Räumung.
4. Verträge ummelden oder kündigen
- Strom, Gas, Telefon und Internet kündigen oder auf das Heim umstellen
- Rundfunkbeitrag: Wird die Wohnung aufgegeben, können Sie das Beitragskonto beim Beitragsservice abmelden. Für Bewohner von Pflegeeinrichtungen gibt es dafür ein eigenes Formular.
- Post per Nachsendeauftrag umleiten, Adresse bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Bank ändern
- Hausratversicherung prüfen und ggf. kündigen
5. Wohnung räumen und besenrein übergeben
Am Ende muss die Wohnung leer und besenrein an den Vermieter übergeben werden. Das gilt auch für Keller und Dachbodenabteil. Für Angehörige, die weiter weg wohnen, ist das oft die größte Hürde. Bei einer Wohnungsauflösung durch uns genügt ein kurzes Video der Räume oder eine kostenlose Besichtigung vor Ort. Dokumente, Fotos und Wertsachen, die wir finden, legen wir beiseite und geben sie Ihnen. Auf Wunsch übergeben wir die Wohnung direkt an den Vermieter.
Was wann zu tun ist
- Sobald der Heimplatz feststeht: Mietvertrag kündigen oder Aufhebung mit dem Vermieter besprechen.
- 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug: klären, was mit ins Heim kommt; Angebot für die Räumung einholen.
- Nach dem Umzug: Erinnerungsstücke verteilen, Wohnung räumen lassen, Zählerstände notieren.
- Vor Mietende: besenreine Übergabe mit Übergabeprotokoll.
Was eine Räumung ungefähr kostet, sehen Sie in unserer Preisübersicht. Einen persönlichen Richtpreis erhalten Sie über unsere Online-Anfrage. Ob sich Kosten steuerlich absetzen lassen, erklärt unser Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.
Kostenloses Angebot anfragen 01525 2307388
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.