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BERGISCHE Entrümpelung Remscheid · Solingen · Wuppertal

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Umzug ins Pflegeheim: die Wohnung in Ruhe auflösen

Der Umzug ins Pflegeheim ist für die ganze Familie ein großer Schritt. Neben dem Abschied von der vertrauten Wohnung kommen Fristen und viel Organisation hinzu. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

1. Mietvertrag rechtzeitig kündigen

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Einzug ins Heim. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit gibt es nach der Rechtsprechung in der Regel nicht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat noch zählt.

Kündigen darf der Mieter selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa mit einer Vorsorgevollmacht. Ein rechtlicher Betreuer braucht dafür in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Planen Sie dafür etwas Zeit ein.

Tipp: Fragen Sie den Vermieter, ob er einem früheren Auszug zustimmt oder ob ein Nachmieter einziehen kann. Dann sparen Sie eventuell ein bis zwei Monatsmieten.

2. Klären, was mit ins Heim kommt

Viele Pflegeheime erlauben eigene Möbel in begrenztem Umfang, oft einen Sessel, eine Kommode, Bilder und Erinnerungsstücke. Sprechen Sie vorher mit dem Heim, wie groß das Zimmer ist und was erlaubt ist. Vertraute Dinge erleichtern das Ankommen sehr.

3. Den Rest gemeinsam aufteilen

Geben Sie Familie und Freunden die Möglichkeit, Erinnerungsstücke auszusuchen, am besten bevor die eigentliche Räumung beginnt. Was niemand braucht, kann weiterverwendet, verschenkt oder fachgerecht entsorgt werden. Gut erhaltene Möbel senken dabei die Kosten der Räumung.

4. Verträge ummelden oder kündigen

5. Wohnung räumen und besenrein übergeben

Am Ende muss die Wohnung leer und besenrein an den Vermieter übergeben werden. Das gilt auch für Keller und Dachbodenabteil. Für Angehörige, die weiter weg wohnen, ist das oft die größte Hürde. Bei einer Wohnungsauflösung durch uns genügt ein kurzes Video der Räume oder eine kostenlose Besichtigung vor Ort. Dokumente, Fotos und Wertsachen, die wir finden, legen wir beiseite und geben sie Ihnen. Auf Wunsch übergeben wir die Wohnung direkt an den Vermieter.

Was wann zu tun ist

Was eine Räumung ungefähr kostet, sehen Sie in unserer Preisübersicht. Einen persönlichen Richtpreis erhalten Sie über unsere Online-Anfrage. Ob sich Kosten steuerlich absetzen lassen, erklärt unser Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.

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Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

FAQ

Umzug ins Pflegeheim: häufige Fragen

Endet der Mietvertrag mit dem Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Der Mietvertrag läuft weiter, bis er gekündigt ist. Auch Pflegebedürftigkeit begründet nach der Rechtsprechung in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Für Mieter grundsätzlich drei Monate. Geht die schriftliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Manche Vermieter stimmen einem früheren Auszug per Aufhebungsvertrag zu. Fragen lohnt sich.

Wer darf die Wohnung kündigen?

Der Mieter selbst oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht. Ein rechtlicher Betreuer braucht für die Kündigung einer Mietwohnung in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Zahlt die Pflegekasse die Wohnungsauflösung?

In der Regel nicht. Die Kosten tragen die Pflegebedürftigen selbst bzw. die Angehörigen. Prüfen Sie, ob die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sind.

Anfrage in 60 Sekunden

Anfragen ist so einfach wie eine Nachricht

Ein paar Fingertipps, auf Wunsch ein kurzes Video der Räume, und schon sind Sie fertig. Wir antworten meist noch am selben Tag per WhatsApp. Anhand des Videos sagen wir Ihnen auch, ob die Räumung sogar kostenlos sein kann.

  • Mit Richtpreis: Sie tippen fast alles nur an. Nach dem Absenden sehen Sie einen unverbindlichen Richtpreis.
  • Video der Räume: Einmal durch die Wohnung filmen und mitschicken.
  • Ohne Registrierung: Kein Konto, kein Passwort, nichts wird gespeichert.

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Ichim Vasile

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