Der Zeitplan bis zur Übergabe
- 4 Wochen vorher: Entscheiden, was mitkommt, was verkauft oder verschenkt wird und was weg kann. Angebot für die Entrümpelung einholen (bei uns per Video).
- 2 bis 3 Wochen vorher: Wenn vor dem Haus kaum Parkplätze sind, eine Halteverbotszone bei der Stadt beantragen. Termin für die Räumung festlegen.
- Einige Tage vor der Übergabe: Räumung von Wohnung, Keller, Dachboden und Garage, anschließend besenrein.
- Übergabetag: Gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellen, Zählerstände notieren, alle Schlüssel übergeben.
Was muss bei der Übergabe raus?
Die Wohnung muss leer sein, und zwar einschließlich Keller, Dachbodenabteil und Garage. Auch Dinge, die Sie selbst eingebaut haben (zum Beispiel eine eigene Einbauküche, Lampen oder Regale), müssen in der Regel entfernt werden, wenn Sie mit dem Vermieter oder dem Nachmieter nichts anderes vereinbart haben. Ob Sie Schönheitsreparaturen schulden, hängt vom Mietvertrag ab. Viele Klauseln sind unwirksam, deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
Besenrein heißt nicht „grundgereinigt“
Besenrein bedeutet laut Bundesgerichtshof: frei von groben Verschmutzungen und ausgefegt. Eine Grundreinigung schulden Sie nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Wir übergeben jede Wohnung besenrein; eine gründliche Reinigung bieten wir auf Wunsch zusätzlich an.
Selbst räumen oder räumen lassen?
Einzelne Möbel können Sie über die städtische Sperrmüllabfuhr loswerden. Dann müssen Sie allerdings auf den Termin warten und alles selbst an die Straße tragen. Bei einer ganzen Wohnung, bei Zeitdruck oder in oberen Etagen ohne Aufzug geht eine Wohnungsentrümpelung meist schneller und ist deutlich weniger anstrengend. Was eine Räumung kostet, sehen Sie in unserer Preisübersicht.
Tipp: Kaution und Übergabeprotokoll
Je sauberer die Übergabe dokumentiert ist, desto eher gibt es keinen Streit um die Kaution. Fotografieren Sie alle Räume nach der Räumung und lassen Sie Mängel im Übergabeprotokoll genau festhalten. Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug eine angemessene Zeit prüfen, bevor er sie zurückzahlt.
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Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.